Bürgeramt

Das Bürgeramt ist für meldeamtliche Bescheinigungen, Wahlamt, Statistiken, standesamtliche Bescheinigungen und  Militärangelegenheiten/Zivildienst zuständig

Zuständigkeiten

  • Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.


Zuständig für:

  • Führung der Meldeamtsregister
  • meldeamtliche Bescheinigungen
  • Register der im Ausland ansässigen Bevölkerung
  • Ersatzerklärungen des Notarietätsaktes
  • Erklärungen über die Sprachgruppenzugehörigkeit
  • Führung der Wählerkartei
  • Wahlausweise
  • Statistiken
  • Volkszählung
  • Beglaubigung von Unterschriften für die Veräußerung von Fahrzeugen und Anhängern
  • Geburtsanmeldung
  • Verehelichung
  • Anerkennung von Kindern
  • Todesfall
  • Staatsbürgerschaft
  • Namensänderung
  • standesamtliche Bescheinigungen
  • Militärangelegenheiten/Zivildienst (siehe Militärdienst)
  • Selbsterklärungen
  • Personalausweise/elektronische Identitätskarten


Personalausweis/Elektronische Identitätskarte (obligatorisch ab 3. August 2026)

Ab dem 03.08.2026 verliert die Identitätskarte in Papierform die Gültigkeit, unabhängig von der aufgedruckten Fälligkeit.

Dies sieht die Europäische Verordnung Nr. 2019/1157 vor, mit welcher neue Sicherheitsstandards für die Dokumente festgelegt wurden.

Um eventuelle längere Wartezeiten zu vermeiden, werden die Bürger/innen angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen.

Die Elektronische Identitätskarte kann im Meldeamt der Gemeinde Mals zu den Amtszeiten beantragt werden. Termine für die Beantragung können persönlich im Meldeamt oder telefonisch unter der Nummer  +39 0473 835781 vereinbart werden.

Notwendige Unterlagen beim Termin für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte:

  • die Identitätskarte in Papierform
  • ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • die Gesundheitskarte (Steuernummer)
  • im Fall von Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige (bei einer Carabinieri- oder Polizeistation zu machen)
  • für die Beantragung der Identitätskarte für Minderjährige ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig; jener Elternteil, der nicht erscheinen kann, hat die Möglichkeit, die Zustimmungserklärung mitzugeben (auf der Internetseite der Gemeinde Mals unter folgendem Link abrufbar: Zustimmungserklärung Personalausweis Elternteil f. Minderjährige)

Kosten: 22,00 Euro, in bar zu begleichen

Der neue Ausweis kann innerhalb von 10 Tagen ab Beantragung im Meldeamt der Gemeinde abgeholt werden.

Die elektronische Identitätskarte ist für 10 Jahre gültig und nicht nur für die Ausreise erforderlich, sondern auch für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltungen. Dafür braucht es – nur für volljährige Bürger und Bürgerinnen – eine persönliche E-mail-Adresse und eine italienische Handy-Nummer. 

Bei Beantragung der neuen Identitätskarte kann eine Erklärung betreffend die Organspende abgegeben werden (nähere Informationen dazu finden Sie unter https://gesundheit.provinz.bz.it/de/blut-organspende).

Auslandsitaliener, die im AIRE-Register eingetragen sind, können zum jetzigen Zeitpunkt die elektronischen Identitätskarte ausschließlich beim zuständigen italienischen Konsulat beantragen. 

Ab 1. Juni 2026 kann die elektronische Identitätskarte AUCH FÜR AIRE-BÜRGER im Meldeamt der italienischen Gemeinde beantragt werden.  

Informationen erhalten Sie im Meldeamt unter der  Tel. Nr. +39 0473 835781 von Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Digitale Identität aktivieren

Sie können mit der EIK auf die Online-Dienste zugreifen indem Sie Ihre EIK-Anmeldedaten aktivieren (Authentifizierungsstufe 1 und 2). Dafür benötigen Sie den ersten Teil der PUK-Nummer. 
1. Im Portal  www.cartaidentita.it auf die Schaltfläche "Aktiviere" klicken und den Anweisungen der Seite folgen.
2. Überprüfen Sie Ihre Kontaktdaden und erstellen Sie Ihre EIK-Anmeldedaten.
3. Laden Sie die CieID App herunter und verbinden Sie Ihr Gerät für den einfachen Zugriff über QR-Code zu den Online-Diensten.
Nachdem Sie die elektronische Identitätskarte (EIK) erhalten haben und wenn Sie ein Smartphone mit NFC-Technologie besitzen, können Sie sich mit der höchsten Sicherheitsstufe (Stufe 3) über die CieID App anmelden und die digitale Unterschrift über die App CieSign setzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.cartaidentita.it.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Generalsekretärin

Verwaltungsbereich

Sitz

BAHNHOFSTRASSE 19, 39024 MALS
Raum: Parterre

Verantwortlich

Dr. Monika Platzgummer Spiess

Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

Mitarbeiterinnen

Johanna Abart

Verwaltungsassistentin mit Diplom

Renate Erhard

Verwaltungsassistentin

Orte

Marktgemeinde Mals

BAHNHOFSTRASSE 19, 39024 MALS

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.04.2026, 09:49 Uhr

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