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Verordnung genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 34 vom 27.11.2024
01.01.2024
Diese Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der Bürger:innen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit und regelt die einvernehmliche Feststellung auf der Grundlage der durch das gesetzesvertretende Dekret vom 19. Juni 1997, Nr. 218, festgelegten Kriterien.
Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 15:03 Uhr