Institutionelle Dienste – Verordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Verordnung genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 34 vom 27.11.2024

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der Bürger:innen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit und regelt die einvernehmliche Feststellung auf der Grundlage der durch das gesetzesvertretende Dekret vom 19. Juni 1997, Nr. 218, festgelegten Kriterien.


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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 15:03 Uhr

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