BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Fassung von 2023
22.03.2023
Diese Verordnung in der Fassung von 2023 gilt ab dem 1. Januar 2023 und legt die Steuererleichterungen, -befreiung, -erhöhungen und -ermäßigungen fest.
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 14:45 Uhr