Institutionelle Dienste – Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 2023

Fassung von 2023

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Veröffentlichungsdatum

22.03.2023

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Diese Verordnung in der Fassung von 2023 gilt ab dem 1. Januar 2023 und legt die Steuererleichterungen, -befreiung, -erhöhungen und -ermäßigungen fest. 

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Veröffentlichungsdatum

22.03.2023

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 14:45 Uhr

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