Institutionelle Dienste – Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) bis 2022

Fassung von 2021

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Veröffentlichungsdatum

15.06.2021

Beschreibung

Diese Verordnung legt die Gemeindeimmobiliensteuer bis zum Jahr 2023 fest. Seit dem Jahr 2023 gilt die neue Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 2023.

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Veröffentlichungsdatum

15.06.2021

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 14:41 Uhr

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