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Fassung von 2021
15.06.2021
Diese Verordnung legt die Gemeindeimmobiliensteuer bis zum Jahr 2023 fest. Seit dem Jahr 2023 gilt die neue Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 2023.
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 14:41 Uhr