Jugend - Geschäftsordnung des Jugendbeirates

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 15 vom 11.06.2014

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Veröffentlichungsdatum

11.06.2014

Beschreibung

Die Gemeinde Mals unterstützt die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und fördert ihre aktive Beteiligung an der Gemeindepolitik. Zu diesem Zweck sucht die Gemeinde Mals die Zusammenarbeit mit bestehenden lokalen Trägern der Jugendarbeit und setzt zudem auf der Grundlage des Art. 33 der Gemeindesatzung einen Jugendbeirat ein.

In der vorliegenden Verordnung werden die Zusammensetzung, de Ziele, und die Aufgaben des Jugendbeirats geregelt.

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Veröffentlichungsdatum

11.06.2014

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 16:15 Uhr

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