Wirtschaft - Verordnung für die Gewährung von Beiträgen für die Eröffnung von Betrieben in den historischen Ortszentren - 3. Abänderung

Die Fassung vom Dezember 2025 gilt ab 01.01.2026. 

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Veröffentlichungsdatum

27.02.2025

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Gewährung von Beiträgen für die Eröffnung von Handels-, Handwerks-, Gastbetrieben sowie Ärzten, Dienstleistungsunternehmen und Freiberuflern in den historischen Ortskernen.

Das Dokument enthält auch die Gesuchsvorlage.

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Veröffentlichungsdatum

27.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 25.02.2026, 14:59 Uhr

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