Bildungsausschuss der Gemeinde Mals

DER ARBEITSAUSSCHUSS

Alle Vereine können sich jederzeit für Fragen und Anregungen an die Mitglieder des Arbeitsausschusses wenden.
Die nachstehenden Mitglieder des Arbeitsausschusses stehen somit für eine weitere Zusammenarbeit zur Verfügung.

Bildungsausschuss der Gemeinde Mals
bildungsausschuss.mals@gmail.com
Bildung im Dorf
Fraktion Laatsch Nr. 125 - 39024 Mals

Pinggera MichaelVorsitzender und Ratsmitglied
+39 340 2700291
Januth MarionVizebürgermeisterin und Kassierin
+39 347 1132267
Kuenrath GudrunAusschussmitglied Bibliothek Mals+39 0473 835255
Erhard Brunner Isabella
Ausschussmitglied

Thöni Karin
Ausschussmitglied

Peer Sarah
Ausschussmitglied

Schöpf Christiane
Ausschussmitglied

Fabi Ludwig
bezirksservice.vinschgau@gwr.it
Bezirksservice BildungsausschüsseVinschgau und Öffentlichkeitsarbeit
 +39 348 765 14 92

Allgemeine Informationen zum Bildungsausschuss

DER BILDUNGSAUSSCHUSS: Aufgaben, Zusammensetzung und Finanzierung
Die Bildungsausschüsse sind mit L.G. Nr. 41 vom 07.1983 abgeändert durch das L.G. Nr. 9 vom 20.04.1993, geregelt.
Zivilrechtlich sind die Bildungsausschüsse als "Nicht anerkannte Vereine" einzustufen. Steuerlich werden diese Organisationen als "Nicht gewerbliche Körperschaften" definiert.
Die AUFGABEN des Bildungsausschusses sind,
den Bedarf an Weiterbildung festzustellen, die Bildungsinitiativen zu koordinieren, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen den Bedarf an Weiterbildung zu decken, die Termine der eigenen Veranstaltungen und jene der Vereine im Einzugsgebiet aufeinander abzustimmen, die vorgenannten Aufgaben können sich auch auf kulturelle Tätigkeiten erstrecken, Erstellung des Jahresprogrammes und des Jahresabschlusses sowie Vergabe der vorhandenen Mittel nach einem vereinbarten Schlüssel, Hilfestellung bei der Planung und bei der Beschaffung von Räumen, von technischer Ausstattung und von Organisations- und Finanzmitteln für die Bildungsarbeit, Herstellung der Verbindung zu Bildungseinrichtungen auf Bezirks- und Landesebene
Die ORGANE des Bildungsausschusses sind die Vollversammlung, der Arbeitsausschuss und die Bildungsreferent/in
Die VOLLVERSAMMLUNG des Bildungsausschusses setzt sich zusammen aus den Vertretern der Weiterbildungseinrichtungen und der anderen örtlichen Vereinigungen sowie aus höchstens fünf Personen, die keinen Verein vertreten, je einem Vertreter der Schulen, der Bibliotheken, des Gemeinderates, höchstens zwei kooptierten Mitgliedern. Die Vollversammlung tritt einmal im Jahr zusammen.
Der ARBEITSAUSSCHUSS besteht aus den von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern und ist im besonderen für die Koordinierung und Durchführung der vorgenannten Aufgaben zuständig. Er unterstützt die Bildungstätigkeit der Mitgliedsvereine. Er bleibt für fünf Jahre im Amt. Er ernennt den/die Bildungsreferent/In.
Der/die BILDUNGSREFERENT/IN führt den Vorsitz in der Vollversammlung und im Arbeitsausschuss. Er/sie vertritt den Bildungsausschuss nach außen und führt die Geschäfte des Bildungsausschusses. Finanzierung der Bildungsausschüsse
Das Land weist den Gemeinden, in denen Bildungsausschüsse bestehen, jährlich einen Beitrag für die Durchführung der Programme zu. Die Finanzierung durch das Land setzt eine Finanzierung von seiten der Gemeinde voraus.
Die Finanzierung laut Absatz 1 erfolgt auf der Grundlage einer Quote pro Einwohner im Einzugsgebiet des Bildungsausschusses. Diese Quote wird jährlich von der Landesregierung festgelegt. Der Finanzierungsanteil des Landes darf jenen der Gemeinde nicht überschreiten.
Die jährliche Finanzierung wird nur gewährt, wenn ein Bericht über die Verwendung der Mittel vorgelegt wird.

Kriterien des Amtes für Weiterbildung für die Verwendung der Landesgelder

Die Pro-Kopf-Quote des Landes dient zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, die auch im Statut des Bildungsausschusses verankert sind. Es sollen alle Formen der Bildungsarbeit gefördert werden, die im Dorf sehr vielfältig sein können. Wichtig ist, dass es sich um organisiertes Lernen handelt, oder dieses zumindest das primäre Ziel der Veranstaltung ist.
Die Dauer der Veranstaltungen wird in Weiterbildungsstunden angegeben, wobei diese 45 Minuten beträgt. Der Bildungsausschuss muss mindestens 50 Stunden pro 1000 Einwohner planen und durchführen. Von den kulturellen Initiativen werden nur jene gefördert, welche die Dorfgemeinschaft fördern oder kreativ und innovativ sind. Diese Merkmale müssen aus der Beschreibung klar hervorgehen, z.B.: die kreative Form eines Festes, ein innovatives Konzert usw.

Veranstaltungen, die NICHT finanziert werden dürfen

Standardveranstaltungen von Chören, Musikkapellen, Theatergruppen, Bibliotheken, Alpenverein, Sportverein, die zu deren normalen Aufgaben gehören, wie z.B. Konzerte, Aufführungen, Singen für den Gottesdienst usw., vereinsinterne Schulungen nur für Mitglieder, religiöse Feiern, Wallfahrten, Tagungen von Pfarrgemeinderäten, Kinderfasching, Muttertagsfeiern, Feiern von Senioren, Kommerzielle Weihnachtsaktionen, Sport-, Turn- und Tanzkurse, Nachhilfestunden







Programm Bildungsherbst 2022 (1,99 MB) - .PDF

Vorsitzender