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Mit der Verordnung über die Führung und Nutzung der Mehrzweckgebäude und Kulturhäuser in der Gemeinde Mals (genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 23 vom 29.06.2016 und Ausschussbeschluss Nr. 72 vom 19.02.2020) ist die externe Nutzung der Strukturen durch Vereine, ehrenamtlichen Organisationen, Privaten und anderen Kategorien geregelt.
Die Kostenbeiträge für die Nutzung sind mit der Gebührenordnung (genehmigt mit Ausschussbeschluss Nr. 72 vom 19.02.2020 geregelt.
siehe auch:Nutzung gemeindeeigener Strukturen (Benutzerordnung) Nutzung gemeindeeigener Strukturen (Veranstaltungsinformationen)
Zertifizierte_Meldung_Veranstaltung_bis_zu_max_500_Gästen.pdf (1.6 MB)
Gemeindeausschussbeschluss Nr. 72 - Festlegung der Tarife für die Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten - 1. Anpassung
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Gemeindeblatt Mals 04/2024Mehr...