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Mit der Verordnung über die Führung und Nutzung der Mehrzweckgebäude und Kulturhäuser (genehmigt mit Ratsbeschluss nr. 23 vom 29.06.2016) ist die externe Nutzung der Strukturen durch Vereine, ehrenamtlichen Organisationen, Privaten und anderen Kategorien geregelt.
Die Kostenbeiträge für die Nutzung sind mit der Gebührenordnung (genehmigt mit Ausschussbeschluss Nr. 335 vom 24.08.2016 geregelt.
siehe auch:
Nutzung gemeindeeigener Strukturen (Benutzerordnung)Nutzung gemeindeeigener Strukturen (Veranstaltungsinformationen)
Zertifizierte_Meldung_Veranstaltung_im_Innern.pdf
Ausschussbeschluss Nr. 72 vom 19.02.2020
Beilage zum Ausschussbeschluss Nr. 72 vom 19.02.2020
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Gemeindeblatt Mals 04/2024Mehr...